Demokratie und Meinungsfreiheit


    Blickwinkel


    Demokratie und Meinungsfreiheit sind zwei wesentliche Prinzipien, welche eng miteinander verbunden sind und die Grundpfeiler einer modernen Gesellschaft bilden.

    Demokratie bedeutet die Herrschaft des Volkes. In demokratischen Systemen haben die Bürger das Recht und die Pflicht, an politischen Prozessen teilzunehmen, beispielsweise durch Wahlen, Abstimmungen und andere Formen der politischen Beteiligung.

    Wesentliche Merkmale einer Demokratie sind:

    • Freie Wahlen: Bürger können ihre Vertreter frei und ohne Druck wählen.
    • Gewaltenteilung: In der Schweiz ist die Macht in drei Bereiche unterteilt, die Exekutive (Bundesrat), die Legislative (Parlament) und die Judikative (Gerichte).
    • Rechtsstaatlichkeit: die Gesetze gelten gleichermassen für alle.
    • Meinungsfreiheit: das Recht eines jeden, seine Meinung frei zu äussern.

    Die Herrschaft des Volkes bedeutet, dass das Volk bestimmt, was die Politik zu tun hat und nicht umgekehrt. Dies scheint bei uns in Vergessenheit geraten zu sein. Aktuelle Beispiele gibt es viele. Oder wie sonst ist es zu erklären, dass Parlament und Bundesrat aufgrund des Ukrainekrieges unsere Neutralität Preis gegeben haben. Auch die Asylpolitik ist schon lange nicht mehr im Sinne der Mehrheit des Volkes und gleiches gilt wohl auch für die Zuwanderung. Der Spruch «Die in Bern oben machen eh, was sie wollen» kommt wohl nicht von ungefähr.

    Politiker und Politikerinnen dürfen durchaus eigene Meinungen haben, aber es darf nicht sein, dass diese dann entgegen der Mehrheit des Volkes umgesetzt werden. Um die Stimme des Volkes zu hören, ist die Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung. Diese umfasst unter anderem:

    • Die freie Meinungsäusserung: alle Bürger haben das Recht, ihre Gedanken und Ansichten ohne Angst vor Repressalien zu äussern.
    • Die Pressefreiheit: Medien können (und müssen) unabhängig berichten und die Regierung und deren Entscheide kritisch hinterfragen.
    • Die Versammlungsfreiheit: Menschen dürfen sich zu politischen, sozialen und kulturellen Zwecken versammeln und ihre Ansichten öffentlich kundtun.

    Ein demokratischer Staat muss aber auch dafür Verständnis haben, dass seine Bürger unterschiedliche Meinungen haben und diese auch vertreten. Wenn er nicht mit Andersdenkenden umgehen kann, ist es kein demokratischer Staat. Denn Toleranz und Zulässigkeit auch von grundlegend anderen Meinungen ist ein zentraler Grundsatz der Meinungsfreiheit und damit der Demokratie.

    Giuseppe Nica,
    Verleger


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